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1 |
Reise-Rücktrittskosten-Versicherung
(RRV) |
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Bis
zur Höhe des versicherten Reise-/Mietpreises |
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Ersatz der vertraglich
geschuldeten Rücktrittskosten (Stornokosten) aus versichertem Grund |
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bei Nichtantritt der Reise |
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bei Nichtnutzung des Mietobjekts |
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Ersatz der zusätzlich
entstehenden Hinreise-Mehrkosten,
wenn die Reise aus versichertem Grund verspätet angetreten
wird, sofern die An- und Abreise zum versicherten Arrangement gehören,
max. jedoch bis zur Höhe der Stornokosten, die bei einer Stornierung
angefallen wären |
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Versicherungsschutz
bei: |
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Unfall, unerwartet
schwerer Erkrankung oder Tod |
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Jobwechsel fällt in die
versicherte Reisezeit (RRV). |
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Schüler-/Studentenschutz:
Wiederholungsprüfung fällt in die versicherte Reisezeit (RRV). |
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Unfall, unerwartet schwerer
Erkrankung, Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes
einer versicherten Person |
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Jobverlust und Wiedereinstellung
nach Arbeitslosigkeit |
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Impfunverträglichkeit |
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Schwangerschaft |
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Schaden am Eigentum der
versicherten Person infolge von Feuer, Elementarereignissen oder
strafbaren Handlungen Dritter |
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Einberufung zum Grundwehrdienst,
einer Wehrübung oder zum Zivildienst |
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Selbstbehalt: |
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Reise-Rücktrittskosten-Versicherung
Kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen mit Ausnahme von
ambulant behandelten Erkrankungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt
20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,– EUR je
versicherte Person. |
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2 |
Urlaubsgarantie
(Reiseabbruch-Versicherung) |
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Leistungen bei
vorzeitigem Reiseabbruch: |
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Muss eine Reise aus versichertem
Grund innerhalb der ersten Urlaubswoche abgebrochen werden, wird der
gesamte Reisepreis - ggf. abzüglich Selbstbehalt - ersetzt. Wird die
Reise aus versichertem Grund später abgebrochen, erfolgt eine
Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen - ggf. abzüglich
Selbstbehalt. |
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Leistungen bei
Unterbrechung der Reise: |
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Muss eine Reise aus versichertem
Grund unterbrochen werden, erfolgt eine Erstattung der nicht in Anspruch
genommenen Reiseleistungen - ggf. abzüglich Selbstbehalt. |
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Leistungen bei verspäteter
Rückreise: |
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Erstattung der Mehrkosten des
verlängerten Aufenthalts und der Rückreise bis 5.000,- EUR, wenn die
versicherte Reise wegen Elementarereignissen (z.B. Lawinen, Überschwemmung)
nicht planmäßig beendet werden kann. |
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Selbstbehalt: |
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Urlaubsgarantie
Kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen mit Ausnahme
von ambulant behandelten Erkrankungen. In diesem Fall beträgt der
Selbstbehalt 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,–
EUR je versicherte Person.
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3 |
Reise-Krankenversicherung
(bei Auslandsreisen) |
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Erstattung
der Kosten für: |
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medizinisch notwendige ambulante
und stationäre Heilbehandlung im Ausland |
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Krankentransporte im Ausland zur
stationären Behandlung ins Krankenhaus und zurück in die Unterkunft |
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notwendige Heilbehandlungen des
neugeborenen Kindes bei Frühgeburten im Ausland bis 50.000,- EUR |
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schmerzstillende Zahnbehandlung
im Ausland einschließlich einfacher Zahnfüllungen sowie Reparatur von
vorhandenem Zahnersatz |
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- |
medizinisch sinnvollen und ärztlich
angeordneten Rücktransport ins Inland |
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Überführung eines Verstorbenen
aus dem Ausland oder Bestattung im Ausland |
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kein Selbstbehalt
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4 |
Notfall-Versicherung |
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Bei
Krankheit/Unfall |
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Organisation und Kostenübernahme
eines medizinisch sinnvollen und ärztlich angeordneten Rücktransports
ins Inland |
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Such-, Rettungs- und
Bergungskosten bei Unfall bis 5.000,- EUR |
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Bei
stationärem Krankenhausaufenthalt |
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Kostenvorschuss gegenüber dem
Krankenhaus und Abrechnung der Krankenhauskosten mit dem
Krankenversicherer bzw. dem Leistungspflichtigen Darlehen bis
15.000,- EUR |
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Organisation und Übernahme der
Beförderungskosten für die Hin- und Rückreise einer dem Versicherten
nahestehenden Person ans Krankenbett, wenn der Krankenhausaufenthalt länger
als 5 Tage dauert 100% |
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Bei
Tod |
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Organisation und Kostenübernahme
der Überführung eines Verstorbenen aus dem Ausland oder Bestattung im
Ausland 100% |
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Bei
Reiseabbruch/verspäteter Rückreise/
Betreuung mitreisender minderjähriger Kinder |
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Organisation und Übernahme der
Mehrkosten für die Rückreise 100% |
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Organisation und Kostenübernahme
der Betreuung eines minderjährigen Kindes, sofern alle
Betreuungspersonen die Auslandsreise aufgrund von Tod, schwerem Unfall
oder unerwartet schwerer Erkrankung nicht planmäßig beenden können |
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Fahrradschutz |
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Hilfe und Kostenübernahme bei
einer Panne bis 75,- EUR |
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Organisation und Kostenübernahme
der Beförderungskosten bei Diebstahl des Fahrrads bis 250,- EUR |
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Bei
Verlust von Reisezahlungsmitteln |
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Hilfe bei der Kontaktaufnahme
zur Hausbank |
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Hilfe bei der Geldübermittlung
zwischen Hausbank und der versicherten Person |
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Ggf. Bargeldvorschuss
Darlehen bis 1.500,- EUR |
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Bei
Strafverfolgungsmaßnahmen |
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Hilfe bei der Beschaffung eines
Anwalts/Dolmetschers |
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Kostenvorschuss für Gerichts-,
Anwalts- und Dolmetscherkosten Darlehen bis 3.000,- EUR |
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Bei Haftandrohung Verauslagung für
die Stellung einer Strafkaution Darlehen bis 13.000,- EUR
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5 |
Unfallversicherung |
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Versicherungssumme: |
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im Todesfall* 20.000,- EUR |
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im Invaliditätsfall bis zu 40.000,- EUR |
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für Bergungskosten bis zu 5.000,- EUR |
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für kosmetische
Operationskosten bis zu 5.000,- EUR |
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* bei Kindern bis
zur Vollendung des 18. Lebensjahres im Todesfall 5.000,- EUR
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6 |
Reisegepäck-Versicherung |
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für Einzelpersonen 1.500,- EUR |
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für Familien 3.000,- EUR |
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kein Selbstbehalt |