Für wen ist diese Studenten-Krankenversicherung geeignet?
- Schüler, Sprachschüler, Studenten, Praktikanten, Doktoranten, Stipendiaten
bis zum Alter von 35 Jahren (35. Geburtstag)
a)
mit ausländischer Staatsangehörigkeit während eines Aufenthaltes in Deutschland oder
b)
mit deutscher Staatsangehörigkeit während eines Aufenthaltes im Ausland oder
c) mit anderer Staatsangehörigkeit, sofern sie ihren ständigen
Wohnsitz seit mindestens 2 Jahren in Deutschland haben während eines Aufenthaltes im Ausland
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Die Monatsprämien der
Studenten-Krankenversicherung
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Basic Tarif |
Profi Tarif |
Premium Tarif
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für Aufenthalte bis 12 Monate |
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31,00 EUR |
39,00 EUR |
44,00 EUR |
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für Aufenthalte ab
dem 13. Monat bis 5 Jahre |
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44,00 EUR |
55,00 EUR |
65,00 EUR |
Leistungen alle
ohne Selbstbehalt
im Schadenfall
Wichtig: Diese Auslands-Krankenversicherung muss vor Beginn des
Auslandsstudiums abgeschlossen werden. |
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Zubuchbare Unfall und Haftpflicht-Versicherung |
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Tarif Standard |
4,00 EUR |
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Tarif Komfort |
6,00 EUR |
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Das Angebot der Hanse Merkur Reiseversicherung
hier online abschließen
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Die Studenten-Versicherung hier im TÜV geprüften Online-Buchungstool abschließen! |
Ihre Daten werden datenschutzgerecht und sicher mit
SSL-Verschlüsselung übertragen.
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Studium im Ausland
schon begonnen? |
Das Alternativangebot der |
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Die Care College
Studenten-Krankenversicherung
können Sie auch nach Studienbeginn abschließen!
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Studenten-Krankenversicherung Ausland
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Hinweise zur Studenten-Versicherung:
die
Auslands-Krankenversicherung und die Reise-Unfall- und Haftpflichtversicherung sind rechtlich selbstständige Verträge
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die
Anträge für Aufenthalte von Schüler und Studenten im Ausland müssen vor Antritt der Auslandsreise gestellt werden und
enden zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt, spätestens nach 5 Jahren |
die
Anträge für Aufenthalte von Schülern und Studenten in Deutschland müssen innerhalb von 31 Tagen nach Einreise gestellt werden und
enden zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt, spätestens nach 5 Jahren |
der
Versicherungsschutz ist für die gesamte Aufenthaltsdauer abzuschließen |
der
Versicherungsschutz beginnt für jede Versicherung mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt, jedoch nicht vor der
Einreise und frühestens am Tag nach Eingang des Antrages bei der HanseMerkur |
Voraussetzung
für den Versicherungsschutz ist der vertragsgemäße Prämieneinzug |
der
Versicherungsschutz ist auch gewährleistet bei Prämienzahlung nach Versicherungsbeginn |
die
Versicherungen können bis zum 35. Geburtstag abgeschlossen werden |
Verlängerungen
innerhalb der Höchstversicherungsdauer sind nach Zustimmung der HanseMerkur möglich |
die
Höchstversicherungsdauer beträgt 5 Jahre |
steht
das Einreisedatum noch nicht fest, ist das geplante Datum anzugeben und anschließend das tatsächliche Ein- bzw.
Ausreisedatum innerhalb von 31 Tagen nach Einreise der HanseMerkur schriftlich nachzuweisen |
der
Vertrag kann vorzeitig auf Beantragung zum Tag der Ausreise beendet werden; die zuviel eingezogene Prämie wird erstattet |
für
bis zu 6 Wochen innerhalb eines Jahres besteht Versicherungsschutz im Heimatland und in dritten Ländern, wenn der Vertrag für
mindestens 12 Monate abgeschlossen wurde |
von
der HanseMerkur werden gesonderte Versicherungsscheine erstellt |
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